Glossar
Aquakultur
Als Aquakultur wird die kontrollierte Aufzucht von Fischen, Meeresfrüchten und Wasserpflanzen bezeichnet. Anders als in der Fischerei auf See kann hier jeder Fisch seinem Züchter zugeordnet werden. Aquakulturen werden zum Teil in Teichen, in Fließkanälen, aber auch auf dem offenen Meer angelegt, wo Netze eine Art Gehege für die Fische bilden.
Über 66 Millionen Tonnen Fisch sowie Krebs- und Weichtiere werden inzwischen in Meeres- und Süßwasserzuchten gemästet – das entspricht mit über 42 Prozent fast der Hälfte des Gewichts der weltweit verzehrten Wasserlebewesen. 88 Prozent der globalen Aquakulturproduktion werden in Asien gezüchtet, insbesondere in China, auf das rund 62 Prozent zurückgeht – in Europa werden dagegen nur 4,3 Prozent der weltweiten Menge produziert.
Der Trend geht derzeit in Richtung Ausbau intensiver Monoaquakulturen mit nur einer Spezies. Negative Folgen bestehen insbesondere in der Überdüngung von Gewässern, vor allem in der maritimen Fischzucht aufgrund von Nahrungsrückständen, Ausscheidungen und toten Fischen. Des Weiteren steigt durch die Größe und Dichte der Fischverbände innerhalb ihrer Gehege die Gefahr von Krankheiten, weshalb Antibiotika zum Einsatz kommen, die ebenfalls Ökosysteme gefährden. Dieses Risiko besteht gerade in Ländern, in denen niedrigere Standards zum ökologischen Schutz vorherrschen. Eine andere Gefahr besteht in dem Ausbruch der Zuchtfische aus der Kultur und der Vermischung oder Verdrängung natürlicher Bestände.
Um diesen Mischständen vorzubeugen wurden in den letzten Jahren Standards zur ökologisch nachhaltigen Aufzucht von Fischen in Aquakulturen entwickelt. Bio-Fisch stammt derzeit immer aus Aquakulturen. Die Aufzucht von Bio-Fisch wird durchgängig überwacht und kontrolliert.
Art versus Bestand
Beifang
Bio-Fisch
Fischprodukte mit einem Bio-Siegel stammen – bislang – immer aus der Aquakultur. Nur hier können Lebensraum, Lebensart und Futter durchgängig überwacht und kontrolliert werden.
Die Prinzipien der ökologischen Aquakultur sind folgende:
• sorgfältige Auswahl der Standorte für die Anlagen, Schutz der umliegenden Ökosysteme,
• Vermeidung von Konflikten mit anderen Ressourcennutzern (z. B. Fischern),
• tiergerechte Besatzdichten,
• kein Einsatz von Chemie, z. B. beim Schutz der Netzgehege vor Algenbewuchs,
• Einsatz natürlicher Heilmittel und Behandlungsmethoden,
• pflanzliche Futtermittel aus der Ökolandwirtschaft,
• Fischmehl und -öl im Futter aus der Verarbeitung von Speisefischen, um marine Ressourcen zu schonen (keine Fischerei eigens zu Futterzwecken),
• kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen, weder beim Futter, noch beim Besatz,
• Weiterverarbeitung nach Ökologischen Richtlinien.
Aktuell strebt Kutterfisch die [link_ext]http://www.naturland.de/de/naturland/was-wir-tun/fisch/nachhaltiger-fischfang.html;Zertifizierung einiger Fänge über den Verband Naturland an.[link_ext] Nachdem Naturland Mitte der 90er Jahre erfolgreich Richtlinien für die Ökologische Aquakultur eingeführt hat, erarbeitete der Verband auch Vorgaben für die Nachhaltige Fischerei. Diese beinhaltet die ökologische, soziale und ökonomische Dimension von Nachhaltigkeit.
Quelle: Naturland
Demersal
Demersale Fischarten leben nahe am oder auf dem Boden von Meeren und Seen. Dazu gehören etwa Flundern, Kabeljau und Schellfisch.
Fischarten, die in mittleren Tiefen oder nahe an der Oberfläche leben, werden pelagisch genannt.
Discard
Rückwürfe (Discards) sind unerwünschte Fänge, die entweder tot oder lebendig ins Meer zurück geworfen werden, weil sie entweder zu klein sind, weil der Fischer keine Quoten für diese Art besitzt oder aufgrund von Vorschriften über die Zusammensetzung der Fänge. Vor 2015 war es nach geltendem EU-Recht verboten Fänge anzulanden, für die keine Quoten vorhanden waren.
Mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurde die seit dem 1. Januar 2014 geltende Grundverordnung entscheidend erneuert. Die Reform bedeutet einen radikalen Kurswechsel in der europäischen Fischereipolitik, für den sich die Bundesregierung seit langem eingesetzt hatte: Nachhaltigkeit wird das wichtigste Prinzip in der Fischerei.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten. Seit dem 1. Januar 2015 gelten diese bereits für alle Fischereien auf pelagische Arten, wie Hering, Makrele und Sprotte, sowie für alle Fischereien in der Ostsee. Für die Fischereien auf demersale Arten, wie Kabeljau, Seelachs und Schellfisch, hat die schrittweise Einführung des Rückwurfverbots am 1. Januar 2016 begonnen. Spätestens 2019 gilt es dann für alle Fischereien auf regulierte Arten.
Das Rückwurfverbot sieht vor, dass auch untermaßige Tiere der Zielart sowie Beifänge anderer Arten angelandet werden müssen und nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen über Bord geworfen werden dürfen.
Die bislang geltenden Regelungen der EU-Fischereipolitik führten dazu, dass Beifänge an unerwünschten oder untermaßigen Fischen wieder über Bord geworfen wurden. Mit diesen Rückwürfen (englisch „discards“) werden wertvolle Meeresressourcen in einer inakzeptablen Art und Weise vergeudet. Denn nur wenige Fischarten überleben den Rückwurf. Besonders problematisch sind deshalb Beifänge von Jungfischen, gefährdeten Arten oder übernutzten Beständen.
EU-Fischereipolitik
Seit Anfang der 80er Jahre legt die EU die Rahmenbedingungen für die Fischerei von Fischereischiffen der EU-Mitgliedsstaaten zentral fest. Ziel der europäischen Fischereipolitik ist es, die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen zu sichern.
Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU sollen vor allem die Fischbestände wieder auf ein dauerhaft beständiges Niveau gebracht und neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Wachstum in Küstengebieten geschaffen werden.
Die im Rahmen der GFP erlassenen Bestimmungen zielen vor allem auf die Erhaltung der Fischbestände, die Förderung einer wettbewerbsfähigen Fischwirtschaft und die Stabilisierung der Märkte für Fischereierzeugnisse.
Die GFP wird durch die seit dem 1. Januar 2014 geltende neue Grundverordnung grundlegend reformiert.
Fangquote
Bei den so genannten zulässigen Gesamtfangmengen (TAC – total allowable catches) handelt es sich um in Tonnen oder Stückzahlen ausgedrückte Fangbeschränkungen für die meisten kommerziellen Fischbestände. Die Kommission formuliert Vorschläge auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten über den Zustand der Bestände von Beratungsgremien wie dem ICES und STECF. Einige Mehrjahrespläne umfassen Vorschriften für die Festlegung der TACs. Die zulässigen Gesamtfangmengen werden vom Rat der Fischereiminister für die meisten Bestände jährlich festgelegt; für Tiefseebestände alle zwei Jahre. Für Bestände, die gemeinsam mit Nicht-EU-Ländern bewirtschaftet werden, werden die TACs mit diesen Ländern oder Gruppen von Ländern ausgehandelt.
Zwischen den EU-Ländern werden die TACs in Form nationaler Quoten verteilt. Für jeden Bestand wird ein eigenständiger Zuteilungskoeffizient pro EU-Land für die Aufteilung der Quoten angelegt. Dieser Anteil wird nach der so genannten relativen Stabilität festgelegt. EU-Länder können ihre Quoten mit anderen EU-Ländern austauschen.
Sie müssen bei der Verteilung der nationalen Quoten unter ihren Fischern transparente und objektive Kriterien anlegen. Außerdem stehen sie in der Verantwortung, die festgelegten Kontingente nicht zu überfischen. Wenn das gesamte in der Quote festgelegte Kontingent einer bestimmten Art ausgeschöpft wurde, muss das jeweilige EU-Land seine Fischerei dafür schließen.
Quelle: Europäische Kommission.
Fangtechniken - Netzfischerei
Die wohl bedeutendste Fangtechnik ist in unseren Breiten die Netzfischerei. Hierbei unterscheidet man zwischen Stell- und Treibnetzen sowie den Schleppnetzen, welche in der Fischerei die größte Rolle spielen.
Stell- und Treibnetze schweben im Wasser wie Vorhänge. Mit Schwimmern an der oberen Netzkante und den unten angebrachten Gewichten wird das Netz in der gewünschten Tiefe gehalten. Diese ist jeweils abhängig von der Zielfischart. Treibnetze werden insbesondere zum Fang pelagischer Fischarten, die sich in Fischschwärmen zwischen Wasseroberfläche und dem Meeresgrund aufhalten, eingesetzt. Schleppnetze sind große trichterförmige Beutel, die von einem Kutter bei geringer Geschwindigkeit durch das Meer gezogen werden. Das Netz wird durch Kugeln am oberen Rand und Gewichte am unteren Rand der Netzöffnung offen gehalten. An der Kurrleine, einem Stahlseil, an dem das Schleppnetz hinter dem Kutter gezogen wird, befinden sich die Scherrbretter, welche das Netz zu den Seiten hin offen halten. Grundschleppnetze werden bei Fischarten eingesetzt, die am Meeresboden leben, z. B. Seelachs, Kabeljau, Schellfisch oder Schollen.
Hol
Bezeichnung für ein Netz voller Fische.
ICES / ICES-Gebiete
ICES steht für International Council for the Exploration of the Sea und bildet eine Art internationalen Rat für Meeresforschung, dem mittlerweile 20 Nationen angehören. Deutschland gehörte 1902 zu den Gründungsmitgliedern und stellt noch bis 2018 die Generalsekretärin der Organisation. ICES ist seit über 100 Jahren führend in der wissenschaftlichen Arbeit bezüglich des Nordatlantiks sowie der Nord- und Ostsee. Eben dieses Gebiet wurde auch in so genannte ICES-Fischereizonen aufgeteilt, um innerhalb der Europäischen Union gezielt Fangquoten verteilen zu können und die wissenschaftliche Arbeit zu erleichtern.
Illegale Fischerei (IUU)
Als illegale Fischerei wird der nicht gemeldete und unregulierte Fang von Fischen bezeichnet – aus dem Englischen für „illegal, unreported and unregulated fishery“ (IUU). Darunter fällt etwa der Einsatz unerlaubter Fangtechniken und jede Aktivität, die gegen nationale oder internationale Vorschriften verstößt – etwa eine Verletzung der Quotenbestimmung. Verstöße führen zur Überfischung, da die Bestände nicht nachhaltig bewirtschaftet werden können.
Darüber hinaus führt ein Überangebot an Fisch zu Preisverfall auf den Fischmärkten und somit zu wirtschaftlichen Einbußen der rechtmäßig verfahrenden Fischer.
Kleine Hochseefischerei
In der Hochseefischerei unterscheidet man zwischen Kleiner und Großer Hochseefischerei. Hochseefischerei meint allgemein den Fischfang in küstenfernen Gebieten der Ozeane. In der Kleinen Hochseefischerei werden Hochseekutter eingesetzt, deren Länge circa 18 bis 32 Meter bei einer Motorleistung von 300 bis 600 PS beträgt. Vier bis sechs Besatzungsmitglieder sind erforderlich. In Europa wird die Kleine Hochseefischerei in der Ostsee, der Nordsee sowie nördlich der Shetland-Inseln bis 63° nördlicher Breite und 7° westlicher Länge, ferner im Ärmelkanal und im Seegebiet um Irland bis 10° westlicher Länge betrieben. Die Reisedauer beträgt pro Fahrt ungefähr vier bis zehn Tage (teilweise auch bis zu 14 Tagen). Die Große Hochseefischerei findet dagegen in entfernt gelegenen Fanggebieten mit großen Fahrzeugen statt. Das Fanggebiet liegt außerhalb der Grenzen der Kleinen Hochseefischerei und der Küstenfischerei.
Marine Stewardship Council
Das Marine Stewardship Council (MSC) ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation, die Fisch aus nachhaltiger Fischerei mit einem Umweltsiegel auszeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist die Verringerung der weltweiten Überfischung durch Etablierung der Nachhaltigkeit in der Fischwirtschaft.
Um mit dem MSC-Siegel bedacht zu werden, müssen Fischereien einer festgesetzten Anzahl von Vorgaben (Vorschriften) entsprechen. Dazu zählt etwa die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Fischbestände, das Minimieren der Auswirkungen auf das Ökosystem und ein effektives Fischerei-Management. Kutterfisch besitzt das MSC-Siegel für Seelachs- und Heringsfänge.
Maschenweite
Die zulässigen Größen der Netzmaschen, mit denen in EU-Meeren gefischt wird, sind genau festgelegt und immer wieder Teil wissenschaftlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es in der Regel um den Bestandschutz: Größere Netzmaschen sollen das Fangen noch nicht geschlechtsreifer Fische verhindern, welche für den Fortbestand der Art und somit auch für die Existenz der Berufsfischerei unentbehrlich sind. Daher richtet sich die Maschenweite nicht nur nach dem ICES-Gebiet, in welchem gefischt wird, sondern auch nach der Zielfangart. Zur Schonung von Jungfischen und der Vermeidung von unnötigem Discard werden bei Kutterfisch freiwillig Netze mit bis zu 25 Prozent größeren Maschen verwendet.
Nachhaltige Fischerei
Nachhaltige Fischerei bedeutet, dass nur so viel Fisch gefangen wird, wie auf natürlichem Wege nachwächst. Nur so kann sichergestellt werden, dass die berufliche Fischerei weiterhin ihren festen Platz in Wirtschaft und Kultur behaupten kann. Dafür legt die Europäische Union jährlich genaue Fangquoten und technische Maßnahmen für die Fischerei fest.
pelagisch
Bedeutet: im freien Wasser lebend. Ein pelagisches Schleppnetz wird durch das freie Wasser gezogen ohne den Boden zu berühren. Es wird zum Fang pelagischer (Schwarm-)Fische wie Hering und Makrele verwendet.
Im Gegensatz zu pelagischen Fischarten werden solche, die nahe am oder auf dem Boden von Meeren und Seen leben, demersal genannt.
Seetageregelung
Zu Seetagen werden alle Tage gezählt, die ein Schiff außerhalb des Hafens verbringt. Durch die Festlegung einer genauen Anzahl erlaubter Seetage versucht die EU die Fischereiaktivitäten zum Schutz bestimmter Bestände und Seegebiete zu steuern.
Die Fischerei lehnt Seetage- oder andere Aufwandsregelungen ab, da durch die festgelegte Quote die Höchstfangmengen festgelegt sind. Müssten Quote und Aufwand laufend aufeinander abgestimmt werden, wäre der bürokratische Aufwand extrem hoch. Das verhindert die Fokussierung auf die eigentlich wichtigen Fragen in der nachhaltigen Fischerei.
Wildfang
Im Gegensatz zu Fischen aus der Aquakultur werden Fische, die auf offener See gefangen wurden, als Wildfang bezeichnet. Der Wildfang macht immer noch den größten Anteil der weltweiten Fischproduktion aus. Dabei werden nicht nur Fische für den menschlichen Verzehr gefangen, sondern auch als Grundlage für Fischmehl. Es wird als Nahrung für Fische in Aquakulturen verwendet.